Nach der Schließung aller Schulen aufgrund des Coronavirus wird der Unterricht durch Phasen des „Lernens zu Hause“ und Phasen des Lernens in der Schule wiederaufgenommen.
Unseren Elternbrief zur Wiederaufnahme des Unterrichts bekommen Sie hier --> Elternbrief.pdf
Das Niedersächsische Kultusministerium hat zur Wiederaufnahme des Unterrichts einen Fahrplan veröffentlicht, der folgendes vorsieht:
Wichtiger Hinweis: Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich täglich bei IServ anzumelden und die Aufgaben abzurufen!
Grafik: Der vorläufige Fahrplan für den Wiedereinstieg der unterschiedlichen Jahrgänge (Quelle: MK).
Um enge Kontakte weitgehend zu verhindern, werden alle in der Schule unterrichteten Klassen halbiert. Außerdem ist immer nur eine Gruppe der jeweiligen Klasse zur gleichen Zeit in der Schule. Wir haben uns für den Unterricht der 10. Klassen für ein täglich wechselndes Modell entschieden. Für die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler zu Hause lernen, werden sie von ihren Lehrkräften mit Lernplänen und Aufgaben versorgt.
Unterrichtsmodell für die Klassen 10a, 10b, 10c vom 27.04. - 15.05.2020
Die schriftlichen Abschlussprüfungen in der Realschule sollen laut Anweisung des Kultusministeriums stattfinden. Der ursprünglichen Termine sind allerdings verschoben, so dass die schriftlichen Prüfungen nun vom 20. bis 28. Mai stattfinden. Die neuen Nachschreibtermine für die schriftlichen Prüfungen liegen in der Zeit vom 08. bis 12. Juni. Zu den mündlichen Prüfungen in dem weiteren Fach und den Sprechprüfungen in Englisch gibt es noch keine detaillierten Aussagen.
Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können im „Home Office“ bleiben. Sie werden dann von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben und Lernplänen versorgt. Dazu muss ein formloses Schreiben evtl. mit ärztlichem Attest vorgelegt werden.
Die Bewertung der Schülerleistungen setzt sich aus schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen zusammen. Aufgrund der besonderen Situation werden an unserer Schule allerdings keine weiteren schriftlichen Klassenarbeiten bis zum Ende des Schuljahres auf Grund der geringen Vorbereitungszeit durchgeführt. Kurze Tests, mündliche Abfragen – auch per Videokonferenz – und ähnliche Formate können zur Überprüfung des Lernstandes genutzt werden.
Die offene Ganztagsschule fällt vorerst aus. Derzeit wird auch kein Essensangebot in der Schule vorgehalten – die Mensa bleibt also geschlossen.
In den Jahrgängen 5-10 findet bis auf weiteres kein regulärer Sportunterricht statt. Wir werden für alternative Bewegungsangebote sorgen – unter Wahrung des Abstandsgebotes und nach Möglichkeit im Freien.
Wir empfehlen dringend, dass alle Schülerinnen und Schüler eine Mundschutzmaske zur Schule mitbringt und empfehlen vor allem bei der Schülerbeförderung und für die Pausen diesen zu tragen.
Die Schülerbeförderung wird fortgeführt und den Corona bedingten Erfordernissen angepasst. Die Regelung der Schülerbeförderung und des Buseinsatzes stimmt der Schulträger - die Gemeinde Wallenhorst - mit Weser-Ems-Busbetrieb ab.
Das „Lernen zu Hause“ ist ab dem 22.04. verbindlich. Es gilt die Schulpflicht. Die Klassenlehrkräfte werden mindestens einmal wöchentlich alle Schülerinnen und Schüler telefonisch kontaktieren. Nach Aussagen des Kultusministeriusm begehen Schülerinnen und Schüler, die auf Meldungen ihrer Lehrkräfte nicht reagieren, eine Schulpflichtverletzung.
Die Lehrkräfte bereiten für die Phasen des „Lernens zu Hause“ verbindlich zu erledigende Aufgaben und Arbeitsmaterialien vor. Alle Aufgaben werden anhand des Stundenplans koordiniert und entsprechend in das Aufgabenmodul von IServ geladen.
Mit Blick auf die Vielzahl an unterschiedlichen Fächern versuchen wir, zu umfangreiche Aufgabenstellungen pro Fach, aber auch insgesamt zu vermeiden. Weniger ist manchmal mehr! Für die tägliche Lernzeit zu Hause hat das Kultusministerium folgende Richtwerte gegeben:
Alle Jahrgänge, die noch nicht wieder in der Schule sind sowie alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation zu Hause bleiben müssen, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Der Schwerpunkt beim „Lernen zu Hause“ soll auf die Stärkung der Basiskompetenzen gelegt werden.
Wenn die technischen Voraussetzungen zuhause nicht gegeben sind, um die Aufgaben bearbeiten zu können, können Aufgaben und Lernmaterialien auch beispielsweise per Post oder per Abholung in der Schule zur Verfügung gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie uns oder die Klassenlehrkraft dann.
Neben des einmal pro Woche stattfindenden Telefonkontakts der Klassenlehrkräfte sind alle Lehrkräfte auf jeden Fall mittwochs zwischen 14:00 - 16:00 Uhr erreichbar. Schreiben Sie zur Kontaktaufnahme die Fachlehrkraft per Mail an und bitten um einen Rückruf. Nach Vereinbarung können natürlich weitere Sprechzeiten abgesprochen werden. In Einzelfällen, z. B. bei Sprach- und Verständigungsproblemen oder technischen Schwierigkeiten, können auch Einzelberatungen in der Schule angeboten werden.
Die in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zu Hause erstellten Arbeiten werden nicht bewertet. Die Lehrkräfte geben den Schülerinnen und Schülern regelmäßig Rückmeldung. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann jedoch nach Wiederaufnahme des Unterrichts durch kurze Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden.
Um den Infektionsschutz und die Hygiene- und Abstandsregeln besser einhalten zu können, gibt es zur Wiedereröffnung ein angepasstes Hygienekonzept. Dieses bedarf der Umsetzung durch den Schulträger. Das Niedersächsische Kultusministerium stellt einen Musterhygieneplan für die Herausforderungen der Coronakrise zur Verfügung.
Die Pausenzeiten werden von uns entzerrt und spätestens bei Beschulung mehrerer Jahrgänge umschichtig geregelt bzw. räumlich getrennt abgehalten.
Wir bieten auch weiterhin eine Notbetreuung von Montag - Freitag im Zeitumfang von 8:00 - 13:00 Uhr in unserer Schule an. Die Regelungen des Kultusminitseriums sehen folgendes vor:
Bislang waren bereits Kinder in die Notbetreuung aufzunehmen, bei denen mindestens ein Elternteil in sog. kritischen Infrastrukturen tätig ist. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
Darüber hinaus können nun auch Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufgenommen werden, sofern die Erziehungsberechtigte oder der Erziehungsberechtigte in betriebsnotwendiger Stellung tätig ist.
Als Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeld-versorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation klassifiziert werden.
Sollten Sie die Notbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen wollen, so kontaktieren Sie uns bitte und/oder füllen den Antrag auf Notbetreuung aus --> Antrag auf Notbetreuung